Dokumente der Stiftung
Wesentliche Dokumente der gemeinnützigen Dr. Oscar Kayser Stiftung können Sie hier abrufen:
Stiftungssatzung
Die Arbeit der gemeinnützigen Dr. Oscar Kayser Stiftung wird durch den Inhalte ihrer Stiftungssatzung bestimmt.
Die Stiftung wird durch ein Kuratorium geführt. Dr. Oscar Kayser bestellte sich ursprünglich selbst zum 1. Vorsitzer des Kuratoriums. Für den Fall seines Todes bestimmte er, daß der Präsident des Oberlandesgerichts in Köln den Vorsitzer des Kuratoriums der Stiftung jeweils für drei Jahre bestellt, wobei die Wiederbestellung eines früheren Vorsitzers zulässig ist. Ferner bestimmte Dr. Oscar Kayser, daß der Vorsitzer seinerseits die Mitglieder des Kuratoriums als beratende Organe für jeweils ein Jahr bestellt.
Die gesamte Satzung der Dr. Oscar Kayser Stiftung können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.
Errichtungsurkunde
Die Rechtspersönlichkeit nach dem Liechtensteinischen Zivilgesetzbuch erlangte die Stiftung durch die Errichtungsurkunde vor dem Fürstlich Liechtensteinischen Landgericht Vaduz vom 24 November 1943. Die Errichtungsurkunde können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.
Freistellungsbescheid
Wesentlich für die Anerkennung Ihrer Zuwendung als Spende ist der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Süd vom 20.01.2017. Den Freistellungsbescheid können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.